Aktuell wurden im gesamten Zuständigkeitsbereich des Kath. Datenschutzzentrums Frankfurt/M. mehr als 240 Websites von Schulen untersucht und bei dieser großflächigen technischen Prüfung fiel auf, dass sich auf vielen Schul-Websites die gleichen datenschutzrechtlich problematischen Auffälligkeiten zeigten.
Alle für die Schul-Websites datenschutzrechtlich Verantwortlichen wurden über die Ergebnisse der Prüfung informiert, sodass – bei entsprechendem Bedarf – Nachbesserungen bzw. Veränderungen vorgenommen werden können.
Das Kath. Datenschutzzentrum Frankfurt/M. kommt mit diesen anlasslosen Prüfungen seinen im „Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG)“ festgeschriebenen aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen, insbesondere seiner in § 44 Abs. 3 lit. a KDG beschriebenen Beratungsfunktion, nach.
Die datenschutzrechtlichen Auffälligkeiten, die bei dieser großflächigen Prüfung ermittelt wurden, sind HIER im Detail beschrieben.
Als datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde führt das Kath. Datenschutzzentrum Frankfurt/M. in unregelmäßigen Abständen bei den im Zuständigkeitsbereich befindlichen Einrichtungen anlasslose Prüfungen durch, die sowohl technische als auch organisatorische Aspekte des Datenschutzes betreffen. Dabei werden Datenschutzmaßnahmen gleichartiger Einrichtungen untersucht, um die gesetzeskonforme Umsetzung des Datenschutzes festzustellen und auf verbesserungswürdige oder ggf. sogar fehlerhafte Aspekte hinweisen zu können.