Der Diözesandatenschutzbeauftragte

Der Diözesandatenschutzbeauftragte wird gemäß § 42 KDG vom Bischof bestellt und ist in der Amtswahrnehmung weisungsfrei, unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Zu den Aufgaben gehört das Erstellen von Berichten und Gutachten zu datenschutzrechtlichen Fragen und die Zusammenarbeit mit den Diözesandatenschutzbeauftragten der anderen Bistümer sowie mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten und den Datenschutzbeauftragten der Länder. Darüber hinaus ist der Diözesandatenschutzbeauftragte Ansprechpartner für die Betroffenen, die sich durch die kirchliche Datenverarbeitung in ihren Rechten verletzt fühlen.

Frau Ursula Becker-Rathmair ist als Diözesandatenschutzbeauftragte die Leiterin des „Katholischen Datenschutzzentrums Frankfurt“ (KDSZ), das die (Erz-)Bistümer Freiburg, Fulda, Limburg, Mainz, Rottenburg-Stuttgart, Speyer und Trier in datenschutzrechtlicher Hinsicht beaufsichtigt.

 

Katholisches Datenschutzzentrum Frankfurt/M. KdöR
Roßmarkt 23
60311 Frankfurt/M.

Tel: 069 – 58 99 755-10
Fax: 069 – 58 99 755-11
E-Mail: info(at)kdsz-ffm(punkt)de

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