Katholisches Datenschutzzentrum Frankfurt/M. – Aufsichtsbehörde der ihm unterstehenden kirchlichen Einrichtungen
Aufgabe des Datenschutzes ist es, die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten bei der Verarbeitung dieser Daten zu schützen.
Die Kirche hat das grundgesetzlich gewährleistete Recht, ihre Angelegenheiten selbst zu verwalten; dazu gehört auch der Datenschutz unter der Voraussetzung, dass er ein dem staatlichen gleichwertiges Schutzniveau bietet. Dieses Recht ist europarechtlich geachtet und festgeschrieben in Art. 91 und Erwägungsgrund 165 der EU-DSGVO. In Wahrnehmung dieses Rechts hat die katholische Kirche das „Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG)“ erlassen, das den Einklang mit der EU-DSGVO herstellt und gewährleistet, dass der Einzelne durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht geschützt wird.
Die Überprüfung der Umsetzung und der Einhaltung des KDG in allen kirchlichen Einrichtungen sowie die Bearbeitung der den kirchlichen Datenschutz betreffenden Beschwerden von Betroffenen wird von den Aufsichtsbehörden, den „Katholischen Datenschutzzentren“, wahrgenommen. In Deutschland wurden fünf dieser Behörden eingerichtet, die von einem Diözesandatenschutzbeauftragten geleitet werden und der jeweils für mehrere Bistümer zuständig ist.
Die (Erz-)Bistümer Freiburg, Fulda, Limburg, Mainz, Rottenburg-Stuttgart, Speyer und Trier unterstehen datenschutzrechtlich dem „Katholischen Datenschutzzentrum Frankfurt“ (KDSZ), dessen Leiterin die Diözesandatenschutzbeauftragte Ursula Becker-Rathmair ist, und die für diese gemeinsam mit ihrem Team die Datenschutzaufsicht bildet.