Es liegt eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten vor (z. B. Verlust von Daten, unbeabsichtigte Vernichtung von Daten, unerlaubte Weitergabe von Daten), die Sie als Verantwortlicher gemäß § 33 KDG melden müssen?
Sie haben als Verantwortlicher die Benennung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten gemäß § 36 Abs. 4 KDG anzuzeigen?
Sie möchten als betroffene Person von Ihrem Recht auf Beschwerde gemäß § 48 KDG Gebrauch machen und diese dem KDSZ Frankfurt/M. übermitteln?